Engineered Industrial Films - material with IO

Arbeitssicherheitsgrundsätze für Lieferanten/Subunternehmer:

Die Unversehrtheit aller Mitarbeiter von HUECK FOLIEN hat bei uns übergeordnete und allem vorangestellte Bedeutung. Diese hohe Priorität der Arbeitssicherheit erwarten wir auch von unseren Lieferanten, insbesondere wenn Tätigkeiten im Gelände von HUECK FOLIEN GesmbH ausgeübt werden, um Schaden an Mitarbeitern von Hueck Folien GesmbH und der Lieferanten abzuwenden.

Aus diesem Grund sind folgende Grundsätze und Verhaltensregeln bindend für alle Aktivitäten in unserem Betriebsgelände:
- Im Zweifelsfall ist die Produktivität der Arbeitssicherheit unterzuordnen.
- Arbeitssicherheit muss aktiv umgesetzt und betrieben werden.
- Arbeitssicherheit eine Aufgabe der Führungskräfte, aber
- jeder ist für seine Gesundheit und Sicherheit, sowie jener seiner Kollegen, verantwortlich.

Bei Abholungen und Anlieferungen sind folgende Vorschriften bindend einzuhalten:
- Rauchverbot im gesamten Betriebsgelände!
- Tragen von Sicherheitsschuhen mit Stahlkappen bei Ladetätigkeit!
- Das Betreten der Produktions- und Lagerbereiche ist ausnahmslos verboten!
- Material für Ladegutsicherung muss vorhanden sein!

Umweltgrundsätze für Lieferanten/Subunternehmer:

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse aus dem Blickwinkel des Umweltschutzes sind Aufgabe des gesamten Unternehmens HUECK FOLIEN GesmbH.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, ist auch die Verpflichtung unserer Lieferanten zum Umweltschutz ein wichtiges, notwendiges Element. Wir erwarten daher von unseren Lieferanten:
- die Einhaltung aller relevanter gesetzlichen Vorgaben
- Minimierung von Emissionen und Abfällen, sowie des Energie- und Materialeinsatzes
- Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit bei der Rohstoff- und Verfahrensauswahl

Hygienegrundsätze für Lieferanten/Subunternehmer:

Um den hohen Ansprüchen unserer Kunden gerecht zu werden, gelten bei Hueck Folien GesmbH Hygienegrundsätze und vorschriften, die auch für Besucher und beauftragte Lieferanten gelten. Diese Vorschriften sind im speziellen

- geeignete, saubere Arbeitskleidung ist zu tragen
- Verwendung von Haarnetzen
- absolutes Schmuckverbot (ausgen. Eheringe)
- Verbot von Rauchen, Trinken und Essen im Produktions- und Lagerbereich
- Reinigung der Hände vor jedem Betreten des Produktionsbereichs
- den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.